IMMERLEUCHTENDE VELOS FÜR DIE SCHWEIZ

IMMERLEUCHTENDE VELOS FÜR DIE SCHWEIZ

24/02/2022

24. Februar 2022

Ab April 2022 müssen im Alpenland alle E-Bikes tagsüber mit blendfreiem Licht fahren

Der Schweizer Bundesrat hat im Dezember 2021 neue Gesetze für Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung verabschiedet: Ab dem 1. April 2022 müssen alle E-Bikes, das heißt S-Pedelecs (mit Unterstützung bis 45 km/h) wie auch Pedelecs (mit Unterstützung bis 25 km/h) tagsüber mit eingeschaltetem Licht fahren. Auf diese Weise sollen die Sichtbarkeit im Straßenverkehr, aber auch im Gelände erhöht und Unfälle vermieden werden. E-Bike-Fahrende, die ab April ohne funktionierendes und angeschaltetes Licht am Tag unterwegs sind, können mit einem Bußgeld von 20 CHF belegt werden. Die gute Nachricht gleich vorneweg: Alle auf dem Markt erhältlichen E-Bike-Scheinwerfer von SUPERNOVA sind konform mit dieser neuen Gesetzeslage! 

Aber was heißt das konkret? Wer muss sein Velo nun aufrüsten? Grundsätzlich ist zu beachten: Wenn bereits ein Scheinwerfer vorhanden ist, muss dieser künftig auch am Tag angeschaltet sein; wenn keine Beleuchtung montiert ist, muss zwingend eine angebracht werden. Während Touren- und City-Pedelecs bereits meist voll ausgestattet mit Lichtanlage verkauft werden, fehlt an den als Sportgeräte vermarkteten E-MTBs, E-Rennräder oder E-Gravelbikes die Beleuchtung häufig ganz. Und auf diese Arten von E-Bikes erstreckt sich die Gesetzesänderung auch! Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Lichtpflicht auch für das Befahren von Waldwegen und Trails gilt, denn auch diese sind meist öffentliche Straßen! Wer also nur draußen in der Natur mit seinem E-MTB unterwegs ist, braucht trotzdem immer Licht am Velo! 
 
Die Praxistests von SUPERNOVA über viele Jahre haben gezeigt: An ein E-Bike gehört allein aufgrund der Fahrgeschwindigkeit immer ein auffälliges, unter allen Bedingungen gut sichtbares Licht. Auch wenn schon Beleuchtung verbaut ist, sollte man sich daher die Frage stellen, ob sich ein Upgrade auf einen höherwertigen Scheinwerfer mit verschiedenen Lichtintensitäten lohnt. Denn der Gesetzestext des Art. 216 VTS fordert eindeutig, dass das Licht “bei guter Witterung auf 100 Meter sichtbar” sein muss und gleichzeitig “nicht blenden” darf. Blendfrei und dennoch mit enormer Reichweite, das können vor allem die Scheinwerfer von SUPERNOVA, die neben einem Abblend- auch einen Fernlichtmodus besitzen – was den Sicherheitsfaktor zudem noch mehr erhöht:  In der Klasse bis 25 km/h kommen im Sortiment von SUPERNOVA beispielsweise die Scheinwerfer MINI 2 PRO und M99 MINI PRO in Frage. Für die Klasse bis 45 km/h sind der M99 PRO und sein bald erscheinender Nachfolger in Erwägung zu ziehen, oder auch der etwas kleinere M99 MINI PRO. Die sehr markanten und weithin erkennbaren gleißend hellen Lichtbögen der M99 Serie zeigen, wie ästhetisch Tagfahrlicht am E-Bike sein kann. Sicher ankommen und dabei noch schick aussehen, was wünscht man sich mehr?

TIPP: für alle, die noch ein E-Bike haben, bei dem die Leistung am Anschluss für die neuen Akkuscheinwerfer nicht ausreicht: Unser neuer M99 DY PRO macht es möglich, auch diese Velos mit einem Fernlicht aufzurüsten. Benötigt wird lediglich ein Dynamo am Vorderrad. Die Helligkeit des komplett batteriefrei erzeugten Lichtes braucht sich hinter der unserer E-Bike-Scheinwerfer nicht zu verstecken! Der DY PRO ist bald lieferbar und kann schon jetzt vorbestellt werden! 

Text: Levin Sottru

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