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GARAN LABEL
EU-Durchführungsverordnung 2025/1960
Allgemeine Händlerinformation
Ab dem 27. September 2026 gelten neue Vorgaben zur Kennzeichnung von Herstellergarantien im B2C-Bereich. Wichtig ist die Unterscheidung zwischen gesetzlicher Gewährleistung und Herstellergarantie: Die Gewährleistung ist ein gesetzlicher Anspruch des Kunden gegenüber dem Verkäufer. Die SUPERNOVA-Herstellergarantie ist hingegen eine freiwillige, zusätzliche Leistung und begründet einen eigenen Anspruch gegenüber SUPERNOVA. Die neuen Label-Anforderungen betreffen B2C-Verkäufe – sowohl im eigenen Onlineshop und auf Marktplätzen als auch im stationären Handel. Reine B2B-Verkäufe sind von der Labelpflicht nicht betroffen. Mit den unten zum Download bereit gestellten Labels stellen Sie die Garantie unserer Produkte für Ihre Kundinnen und Kunden transparent und einheitlich dar.
Einbauhinweise nach Vertriebskanal
Je nach Vertriebskanal gelten unterschiedliche Anforderungen an die Platzierung der Garantie-Labels. Online-Händler sollten das GARAN-Label direkt auf der jeweiligen Produktdetailseite platzieren und die Garantiebedingungen unmittelbar zugänglich machen – nicht ausschließlich im Footer, in den AGB oder erst im Checkout. Für stationäre Händler gilt: Das allgemeine Gewährleistungslabel muss mindestens im A4-Format im Verkaufs- oder Kassenbereich sichtbar sein. Das GARAN-Label muss produktnah in einer Mindestgröße von 95 × 100 mm angebracht werden, beispielsweise am Regal, auf der Verpackung oder direkt an der Ware.
GARAN-Label für Frontscheinwerfer
GARAN-Label für Rücklichter
GARAN-Label geschachtelt (Online-Version)
Produits à longue durée de vie, jusqu'à 5 ans de garantie
Compensation certifiée des émissions de CO2 liées au transport (par exemple DHL GoGreen Plus / UPS CO2 Mitigation)
Produits sans PVC et prévention des déchets plastiques
Eco-Stream et Wind Gas de Green Planet Energy
Parc de véhicules composé de véhicules ou de roues électriques
Emballage de transport, certifié FSC + recyclable
